Fachverband Tischler Brandenburg
Wir widersprechen, bevor ein Gesetz gesetzt ist Der Gesetzgeber erhöht kontinuierlich die Anforderungen an die Tischler. Mal sind es schärfere Umweltgesetze, mal geht es um die Bauorganisation, mal geht es um die Sicherheit beim Glas- und Treppenbau. Wir prüfen die neuen Gesetze kompetent und erheben Einspruch, wenn sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken oder zu nicht tragbaren Härten führen. So war es beispielsweise der Fall bei der Einführung der Tachokarte sowie aktuell bei der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zeigen Sie, dass Sie Ihren Preis wert sind Ihre Kunden können sich heute zwischen den unterschiedlichsten Anbietern ent- scheiden: Sie können sich beispielsweise einen Handwerker aus der Nachbarschaft suchen, einen Lieferanten über ein Online-Portal wählen oder sich eine Empfehlung geben lassen. Angesichts der großen Auswahl ist Orientierung also schwer. Als Innungsmitglied weisen Sie sich als eingetragener Fachbetrieb aus. Ihre Kunden können also sicher sein, sich für einen versierten Handwerker mit Betriebsberechti- gung, aus- und fortgebildeten Mitarbeitern sowie Ausbildungs- und Praktikumsplät- zen zu entscheiden. Und das ist ein schlagendes Kriterium, den Auftrag an Sie zu vergeben. 6
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