Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige gem. TRGS 519 Anlage 4c

am 02.09.2021

Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren. Die Bescheinigung der Sachkunde ist nicht unbegrenzt gültig.
Der Sachkundeschein muss spätestens alle 6 Jahre aktualisiert werden.

Der am 02.09.2021 stattfindende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 und erfüllt nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.

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