Aufbauschulung „Nachrüsten von Fenstern“ für Errichterunternehmen am 29.01.2020
Um als Errichterunternehmen auch für die Montage von verdeckt liegenden, einbruchhemmenden Fensterbeschlägen anerkannt zu werden, muss der Hauptverantwortliche für den Bereich Sicherungstechnik an einer zusätzlichen Schulung (Aufbauschulung) teilgenommen haben.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Errichternachweis ist die Teilnahme an der Grundschulung. Die alleinige Teilnahme an der Aufbauschulung genügt nicht.
Wir möchten Sie hiermit zu der am 29.01.2020 stattfindenden Schulung recht herzlich einladen.